Staatlich erlaubte Insolvenzverschleppung

Deutschland. Die Seriösität des Kaufmanns ist im deutschen Wirtschaftsrecht das oberste Gut. Doch eine globale Pandemie scheint diesen beständigen Mythos ins Schwanken zu bringen. Durch Ausnahmeregeln in der Insolvenzgesetzgebung müssen Pleiten teilweise erst im nächsten Jahr publiziert werden.

Aber wem hilft die Bundesregierung mit der Regelung?

Von der Regelung profitieren unredliche Geschäftemacher und Missmanager in Teilen der deutschen Wirtschaft, die eine globale Pandemie als Ausrede missbrauchen. Das prominenteste Beispiel hierfür ist die Automobilindustrie und ihr Festhalten an veralteten Technologien. Natürlich sind diese Konzerne nicht kurz vor der Zahlungsunfähigkeit. Oder wenn doch, wird es ihr „Cheflobbyist“ Andreas Scheuer schon zu verhindern wissen. Nicht nur die mangelnde Innovationskraft verschiedener Branchen stellt ein Risiko für die Zahlkraft deutscher Unternehmen dar. Auch die Binnenkonjunktur ist geprägt von Kurzarbeit und niedrigerer Kaufkraft.

Durch die Verschiebung von Insolvenzanträgen werden von der Bundesregierung Folgeschäden wissentlich in Kauf genommen. Oder was ist mit den Lieferanten, der jetzt schon insolventen Unternehmen? Warum werden diese Zulieferer nicht geschützt?

Veröffentlicht von cdeichert1

Im Jahr 2013 habe ich an der TU Darmstadt meinen Bachelor in den Fächern Politik und Geschichte erfolgreich absolviert. Dort folgte der politikwissenschaftliche Master „Governance und Public Policy“ im Jahr 2015. Derzeit studiere ich in Teilzeit meinen zweiten Masterstudiengang an der Fernuniversität Hagen. Der Titel des Studiengangs lautet: „Europäische Moderne: Geschichte und Literatur“.

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