Deutschland. Fast täglich vermeldet das Robert-Koch-Institut neue Rekordzahlen bei Neuinfizierten des Coronavirus. Deshalb sahen sich die 17 Regierungschefs aus Bund und Ländern zu einem „Lockdown light“ gezwungen. Hauptsächlich betroffen sind Einrichtungen im Kultur- und Freizeitbereich. Daneben soll es zu einer Verschärfung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum kommen.
Im Bereich der köpernahen Dienstleistungen müssen ab Montag Kosmetik- und Tattoostudios schließen. Wohingegen Friseursalons geöffnet bleiben dürfen. In allen drei Branchen ist das Einhalten der Abstände kaum möglich.
Ähnlich sieht es mit der Gastronomie und dem Profisport aus. Beide Bereiche haben funktionierende Hygienekonzepte erfolgreich umgesetzt. Dennoch wird die Leistung von der Politik nicht honoriert. Immerhin sollen Gastronomen zeitnah eine Entschädigung erhalten. Diese Entschädigung soll 75 Prozent des Umsatzes aus dem November 2019 betragen.
Einige Beobachter sehen in dieser Regelung einen Verstoß gegen Artikel 12 Grundgesetz. Dieses Grundrecht schützt die freie Berufsausübung. Zumal innerhalb der Gastronomie und Hotellerie in Deutschland keinerlei Hotspots entstanden sind. Wohingegen die Religionsausübung und Gottesdienste weiterhin erlaubt sind. Obwohl sich Gotteshäuser im Gegensatz zu den schon genannten Einrichtungen oder Museen, Freizeitparks und Kinos zu echten Hotspots mit Superpreadern entwickelt hatten. Dementsprechend wird es spannend, ob die Rechtsprechung bei möglichen Prozessen der Rechtsgüterabwegung der Exekutive folgt.
Für einige andere Menschen ist eine Erweiterung der Maskenpflicht ein politisches Ärgernis. Nur wird in kein Grundrecht im Sinne des Grundgesetzes eingegriffen. Laut renommierten Ärzten und Virologen ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung in geschlossenen Räumen sinnvoll. Über Sinn in Außenbereichen wird wissenschaftlich kontrovers diskutiert. Aber mit der Maske scheint die Politik ihr Symbol und Allheilmittel im Kampf gegen den Virus gefunden zu haben. Doch mit reiner Symbolpolitik lassen sich Steuer- oder Rentenfragen beantworten, aber keine naturwissenschaftlichen Probleme wie ein Virus lösen.
Insgesamt greift der deutsche Staat tief in das private und öffentliche Leben der Menschen ein. Fast unberührt bleibt der Bereich Arbeit, sofern man keiner Beschäftigung in einer der betroffenen Branchen nachgeht. Auch im ÖPNV gibt es keine Verschärfung. Dementsprechend muss die Politik erklären, warum hier nur Empfehlungen ausgesprochen werden. Sonst wird fast zwangsläufig der Widerstand gegen die Maßnahmen zunehmen. Erst recht, wenn die Widersprüche innerhalb der Maßnahmen weiterhin nicht berücksichtigt werden.
Als weiteres rechtliches Problem könnte die Frage nach der Beteiligung der Parlamente auftreten. Obwohl die Corona-Pandemie weltweit fast ein Jahr wütet und der Lockdown in Deutschland knapp ein halbes Jahr zurückliegt wird weiterhin von der Exekutive per Dekret regiert. Während des Lockdowns entschieden Gerichte, dass wegen der Dringlichkeit ausnahmsweise ohne ordentliches Gesetzgebungsverfahren Entscheidungen gefällt werden dürften. Wird diese Argumentation aktuell noch Bestand haben?